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Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, da alle Hunde, die in Netphen gehalten werden, grundsätzlich zu versteuern sind.

Wenn Sie einen Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch beim Wegzug aus
Netphen in eine andere Stadt.

18.02.2022