Seiteninhalt
- Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde (Erst-Exemplar):
EUR 10 - Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Sterbeurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird:
EUR 5
Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.