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  • Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde (Erst-Exemplar):
    EUR 10
  • Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Sterbeurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird:
    EUR 5

Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.