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Anmeldung von Wild- und Verbissschäden

Der Anspruch auf Ersatz von Wildschaden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der zuständigen Gemeinde anmeldet.

Die Meldung für Wildschäden muss zwingend folgende Informationen enthalten, da ohne diese Angaben die Meldung nciht abschließend bearbeitet werden kann:

  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstück
  • wann wurde der Schaden bekannt

Weitere Informationen zu Antragstellung und Kostenerstattung finden Sie auf den folgenden Falt- und Infoblättern.