Die Kanal- oder auch Schmutzwassergebühr wird als Verbrauchsgebühr nach dem sog. Frischwassermaßstab erhoben. Neben dem Schmutzwasser zählt auch das Niederschlagswasser zum Abwasser, welches in die städtische Einrichtung eingeleitet wird.
Die Kanalgebühren errechnen sich nach der bezogenen Menge Frischwasser und der aus privaten Wasserversorgungsanlagen bezogenen Wassermengen und werden jährlich mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben abgerechnet. Gleichzeitig mit der Abrechnung findet auch die Veranlagung der Vorausleistungen für das laufende Jahr statt. Die Vorausleistungen werden zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.
Werden Frischwassermengen nachweislich (z.B. durch einen Zähler) nicht der Abwasserleitung zugeführt (z.B. weil sie auf dem Grundstück verbraucht werden), können diese Mengen auf Antrag von den Kanalgebühren abgesetzt werden.
Die Kanalgebühren werden regelmäßig kalkuliert und der Gebührensatz wird auf der Homepage und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.

Ausführliche Informationen können Sie bei der/dem unter Kontakt angegebenen Mitarbeiter/in erhalten.

Rechtsgrundlagen: