Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 von der Meldepflicht befreiter wahlberechtigter Unionsbürger/innen (Unterrichtung gem. § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Wahlberechtigte Unionsbürger(innen), die wegen Befreiung von der Meldepflicht nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In seinem Antrag hat der/die Unionsbürger(in) durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt den Nachweis für seine/ihre Wahlberechtigung zu erbringen. Gegenstand der Versicherung an Eides Statt ist eine Erklärung
1. über seine/ihre Staatsangehörigkeit,
2. über seine/ihre Anschrift in der Gemeinde,
3. dass er/sie am Wahltag seit mindestens dem 29.08.2025 (= 16. Tag vor der Wahl) im Wahlgebiet ununterbrochen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehaben wird.
Der Bürgermeister kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung verlangen. Bedient sich ein/eine Wahlberechtigte(r) mit Behinderung einer Hilfsperson, so hat diese an Eides Statt zu versichern, dass sie den Antrag entsprechend den Angaben des Wahlberechtigten ausgefüllt hat und dass die darin gemachten Angaben nach ihrer Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
Anträgen, die nach dem 29.08.2025 eingehen, kann leider nicht entsprochen werden. Das Antragsformular erhalten Sie auf persönliche Anfrage im Rathaus der Stadt Netphen oder über wahlen@netphen.de.