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Bundesteilhabegesetz

Am 01. Januar 2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft.
Es ist die Stufe, die mit den meisten Veränderungen für Menschen mit Behinderungen verbunden ist.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat bislang für diese Menschen stationäre Hilfen bewilligt und finanziert. Im kommenden Jahr werden diese Menschen die Leistungen der Grundsicherung (oder vergleichbare Leistungen) durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe erhalten, wenn sie nicht aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.

Der Bundesgesetzgeber möchte damit erreichen, dass diese Menschen selbstständiger leben können.

Der LWL hat ein umfassendes Informationsangebot aufgebaut. Neben einer Hotline, die er mit der Telefonnummer 0251 591-5115 anbietet hat er auch den inklusiven Internetauftritt www.bthg2020.lwl.org gestaltet.

Zur erleichterten Antragstellung finden Sie hier eine Ausfüllhilfe für den verkürzten Grundsicherungsantrag.

Im rechten Randspaltenbereich finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Netphen und die notwendigen Antragsformulare.