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Informationen zur Briefwahl

Möglichkeiten der Beantragung

Die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl NRW 2022 werden ab dem 11.04.2022 verschickt. Ab diesem Zeitpunkt können Wahlberechtigte, die durch Briefwahl oder in einem anderen als dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahllokal in Netphen wählen möchten, auf folgenden Wegen einen Wahlschein beantragen:

  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein Wahlscheinantrag, der ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag an die Stadt Netphen zurückgeschickt werden kann.

Oder

  • Sie füllen den Web Wahlschein aus (ab 11. Mai 2022, 12.00 Uhr, nicht mehr möglich, bitte beachten Sie die Hinweise zur Briefwahl).

Oder

  • Sie beantragen persönlich die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Netphen.

Oder

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.

Der elektronische Wahlscheinantrag wird direkt an das Wahlbüro Netphen, das sich im Bürgerbüro der Stadt Netphen befindet, weitergeleitet und dort bearbeitet.

11.04.2022