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Umsicht beim Spaziergang mit dem Hund 

Aus gegebenem Anlass möchte die Stadt Netphen dafür sensibilisieren, beim Spaziergang mit dem Hund Vorsicht walten zu lassen. Denn Hundehalter sind nicht nur nach geltendem Ortsrecht dazu verpflichtet die Hinterlassenschaften ihres Tieres zu beseitigen, es gilt auch grundsätzlich einiges zu beachten. 

Spätestens ab Frühlingsbeginn bekommen viele Tiere Nachwuchs. Freilaufende Hunde stellen nicht nur für den Nachwuchs des Wildes, sondern auch für sich selbst und den Halter eine Gefahr dar. Denn Muttertiere verteidigen ihren Nachwuchs gegen Störer, was durchaus lebensgefährlich werden kann. Wildschweine zum Beispiel sind deutlich schneller, als Hund und Halter sich zurückziehen können. 

Daher gilt die Bitte an alle Hundehalter, in Wald und Flur auf den vorhandenen Wegen zu bleiben sowie die Hunde an der Leine zu führen. Halter sollten nicht versuchen Wildtiere aufzustöbern, sich diesen zu nähern oder diese gar zu fangen und anzufassen. Die Hinterlassenschaften der Hunde sind einzusammeln und fachgerecht in der Mülltonne zu entsorgen. Hundekot, welcher bei der Mahd im Viehfutter landet, verdirbt das Futter und kann, sofern durch Nutzvieh aufgenommen, sogar zu dessen Tod führen. Auch für die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes sowie die vielen ehrenamtlichen Helfer bietet dieser eine oftmals sehr unangenehme Überraschung bei Grünflächenmaßnahmen. Ebenso können auf der Wiese zurückgelassene "Stöckchen" landwirtschaftliche Maschinen schädigen. 

Bei weiteren Fragen zum Thema Hundehaltung steht Ihnen das städtische Ordnungsamt zur Verfügung. 

14.04.2021