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Unterrichtsordnung der Musikschule Netphen

  1. Die Schüler erhalten in jedem von ihnen gewählten Unterrichtsfach einmal wöchentlich Unterricht.

  2. Während der Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen und beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsentgeltes bleibt davon unberührt. Das gleiche gilt bei Erkrankung oder sonstigem Fernbleiben vom Unterricht. Kann ein Schüler nicht zum Unterricht erscheinen, soll dies der Lehrkraft oder der Verwaltung rechtzeitig mitgeteilt werden.
    Ein vom Schüler nicht zu vertretender Unterrichtsausfall wird in der Regel nachgeholt. Für nicht nachgeholten Unterrichtsausfall infolge Krankheit der Lehrkraft von mehr als dreimal im Kalenderjahr werden die Entgelte auf Antrag anteilmäßig erstattet.
    Der vom Schüler nicht zu vertretende Unterrichtsausfall wird in der Regel nachgeholt. Für nicht nachgeholten Unterrichtsausfall infolge Krankheit der Lehrkraft von mehr als zweimal im Kalenderjahr werden die Entgelte anteilmäßig erstattet.

  3. Die Musikschule kann (im Benehmen mit dem Musikschulleiter) einen Schüler vom Unterricht ausschließen, wenn der Schüler den Unterricht vernachlässigt, seine Leistungen ungenügend sind, er sich ungebührlich beträgt oder das Unterrichtsentgelt nicht gezahlt wird. In allen diesen Fällen kann ein bereits gezahltes Unterrichtsentgelt nicht zurückgezahlt werden. Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen bedürfen der Schriftform und sind auch durch E-Mail zugelassen. Sie bedürfen der Bestätigung durch die Verwaltung. Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Den Unterrichtsbeginn sowie den Tag und die Uhrzeit legt die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Fachlehrer unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Schüler fest. Bei der musikalischen Früherziehung sind Abmeldungen frühestens nach einem halben Jahr Unterrichtsdauer möglich.

  4. Das Schuljahr dauert jeweils vom 1. August bis 31. Juli. Die Zahlungspflicht endet bei Abmeldung des Schülers mit dem nach der Schulordnung festgesetzten Abmeldetermin zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres. Die Abmeldungen müssen spätestens 6 Wochen vor Ende des jeweiligen Schulhalbjahres bei der Stadt Netphen eingegangen sein. Bei nachweislich begründeten Abmeldungen kann eine davon abweichende Beendigung der Zahlungspflicht zu anderen Terminen vereinbart werden.

  5. Unterrichtsentgelte
    Alle aufgeführten Entgelte in o. s. Übersicht verstehen sich als 1/12 eines Jahresentgeltes.

  6. Wird der Unterricht nicht in den Räumen der Musikschule, z. B. beim Schüler zu Hause erteilt, erhöht sich das Unterrichtsentgelt für den Einzel- und Gruppenunterricht um jeweils 5,00 € je Schüler.

  7. Geschwisterermäßigung
    Für das 2. und jedes weitere Kind, das Unterricht an der Musikschule Netphen erhält, wird das Unterrichtsentgelt um 30% ermäßigt. Für die Reihenfolge der Inanspruchnahme dieser Ermäßigung gilt das Alter der Kinder. Ausgenommen von der Geschwisterermäßigung ist das Ensemblespiel.