Unterrichtsordnung der Musikschule Netphen ab 01.08.2025
- Die Schüler erhalten in jedem von ihnen gewählten Unterrichtsfach einmal wöchentlich Unterricht.
- Während der Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen und beweglichen Ferientagen an den Netphener Schulen findet kein Unterricht statt. Dies gilt auch für den Unterricht an nicht schulischen Gebäuden. Die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsentgeltes bleibt davon unberührt. Das gleiche gilt bei Erkrankung oder sonstigem Fernbleiben vom Unterricht. Kann ein Schüler nicht zum Unterricht erscheinen, soll dies der Lehrkraft oder der Verwaltung rechtzeitig mitgeteilt werden. Ein vom Schüler nicht zu vertretender Unterrichtsausfall wird in der Regel nachgeholt. Für nicht nachgeholten Unterrichtsausfall infolge Krankheit der Lehrkraft von mehr als dreimal im Kalenderjahr werden die Entgelte auf Antrag anteilmäßig erstattet.
- Die Musikschule kann (im Benehmen mit dem Musikschulleiter) einen Schüler vom Unterricht ausschließen, wenn der Schüler den Unterricht vernachlässigt, seine Leistungen ungenügend sind, er sich ungebührlich beträgt oder das Unterrichtsentgelt nicht gezahlt wird. In allen diesen Fällen kann ein bereits gezahltes Unterrichtsentgelt nicht zurückgezahlt werden.
- Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen bedürfen der Schriftform und sind auch durch E-Mail zugelassen. Sie bedürfen der Bestätigung durch die Verwaltung. Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Den Unterrichtsbeginn sowie den Tag und die Uhrzeit legt die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Fachlehrer unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Schüler fest. Bei der musikalischen Früherziehung sind Abmeldungen innerhalb der ersten zwei Monate zum jeweiligen Monatsende (Probezeit) möglich. Danach gelten die untenstehenden Kündigungsfristen. Das Schuljahr dauert jeweils vom 1. August bis 31. Juli. Die Zahlungspflicht endet bei Abmeldung des Schülers mit dem nach der Schulordnung festgesetzten Abmeldetermin zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres. Die Abmeldungen müssen spätestens 6 Wochen vor Ende des jeweiligen Schulhalbjahres bei der Stadt Netphen eingegangen sein. Bei nachweislich begründeten Abmeldungen kann eine davon abweichende Beendigung der Zahlungspflicht zu anderen Terminen vereinbart werden.
- Unterrichtsentgelte
Alle nachstehend aufgeführten Entgelte verstehen sich als 1/12 eines Jahresentgeltes und sind je angefangenen Monat zu zahlen. - Wird der Unterricht nicht in den Räumen der Musikschule, z. B. beim Schüler zu Hause erteilt, erhöht sich das Unterrichtsentgelt für den Einzel- und Gruppenunterricht um jeweils 6,50 € je Schüler.
- Ermäßigungen
Familienermäßigung
Für Familien innerhalb eines Haushaltes gelten folgende Ermäßigungen:
- 2 Familienmitglieder je 10 %
- 3 Familienmitglieder je 20 %
- 4 Familienmitglieder je 30 %
- 5 und mehr Familienmitglieder je 40 %
Ausgenommen von der Familienermäßigung sind der Gruppenunterricht und das Ensemblespiel.
Kooperationspartner
Jeder Schüler, welcher Mitglied bei einem unserer Kooperationspartner ist, erhält eine Ermäßigung von 10 %.
Mehrfachunterricht
Für das zweite und jedes weitere Fach wird das jeweilige Unterrichtsentgelt um 10 % ermäßigt.
Die jeweilige Ermäßigung wird auf das günstigste Fach angewandt.
Die Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
Zuschuss zum Beitrag der Musikschule durch den Netpher Förderfond:
Familien in Netphen wird bei entsprechender Antragsstellung im Familienbüro ein Zuschuss in Höhe von 50 % des zu entrichtenden Entgeltes aller Angebote gewährt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Musikalische Früherziehung, der Gruppen- oder Einzelunterricht besucht wird.
Um allen Kindern die gleiche Chance zu geben, wird auch für Kinder, welche bereits Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, dieser 50 % Zuschuss zum Eigenanteil gewährt.