Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket unterstützt bundesweit gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.
Das Familienbüro der Stadt Netphen möchte Ihnen einen Überblick über die Unterstützung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket geben.
Kinder, Jugendliche und Schülerinnen und Schüler haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie oder ihre Eltern
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz IV Leistungen) (SGB II) erhalten.
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten.
(Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und XII müssen die Leistungen spätestens in dem Monat beantragen, für den sie gewährt werden sollen.)
- Wohngeld erhalten.
- Kinderzuschlag (KiZ) neben dem Kindergeld erhalten.
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Wer bekommt die Leistungen?
- Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden.
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
- Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres.
- Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Welche Leistungen können Sie erhalten?
Das Bildungspaket enthält folgende Leistungen:
-
Schulbedarf
Für den persönlichen Schulbedarf erhalten Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines Schuljahres einen pauschalen Geldbetrag. Jeweils zum 1. August gibt es 100 € und zum 1. Februar 50 €. Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher müssen diese Leistung beantragen.
-
Ausflüge und Klassenfahrten
Die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten werden übernommen, wenn diese im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen von der Schule durchgeführt werden.
Für Ausflüge der Kindertagesstätte gelten diese Regeln entsprechend.
Für mehrtägige Klassenfahrten muss rechtzeitig vor der jeweiligen Fahrt ein entsprechender Antrag gestellt werden.
-
Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
Wenn das Erreichen des Lernziels, d.h. die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder der Schulabschluss, gefährdet sind, können die Kosten für den Nachhilfeunterricht übernommen werden, wenn dieser neben dem schulischen oder schulnahen Angebot (z.B. Förderunterricht) notwendig ist. Hierzu füllen Sie bitte den entsprechenden Zusatzfragebogen aus, der auch eine Stellungnahme der Schule enthält.
-
Mittagsverpflegung
Das gemeinschaftliche Mittagessen im Kindergarten ist für Sie kostenlos.
Für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule wird ein Zuschuss gezahlt. Der Eigenanteil der Eltern beträgt 1 € pro Tag.
-
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wurde im Land Nordrhein-Westfalen in der Regel durch die Leistungen der Schülerfahrtkostenverordnung NRW erbracht.
Ab Beginn des Schuljahres 2014 / 2015 wird im Kreis Siegen-Wittgenstein die Schülerbeförderung durch das kostenlose SchülerTicket komplett finanziert.
-
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Damit Kinder und Jugendliche am sozialen und kulturellen Leben angemessen teilnehmen können, werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Mitgliedsbeiträge zum Beispiel in Sportvereinen, Musikvereinen etc.
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)
- die Teilnahme an Freizeiten
bis zu einem bestimmten Höchstbetrag bezuschusst.
Die Beiträge werden an den Verein oder den Träger der Leistung ausgezahlt. Der Höchstbetrag dieser Leistung ist auf 10,00 € monatlich gesetzlich festgelegt. Diese monatlichen Beträge können zu einem Betrag von höchsten 120,00 € pro Jahr zusammengefasst werden.
Wo können Sie die Leistungen in Netphen beantragen?
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) können ihre Anträgein der Anlaufstelle des Jobcenters, Untere Industriestraße 20, Netphen-Dreis-Tiefenbach (Telekom Gebäude) stellen.
Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII) werden vom Familienbüro der Stadt Netphen im Rathaus beraten, erhalten dort die notwendigen Anträge und können auch dort die Anträge wieder einreichen. Die weitere Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Kreisverwaltung.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Anträge von der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein auszudrucken und ausgefüllt an den Kreis Siegen-Wittgenstein, Bildung und Teilhabe, Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen zu schicken.
Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich im Netphener Rathaus an die zuständigen Sachbearbeiter des Bereiches Soziales und Schulen.
Für Kinder, die an der Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und in Schulen teilnehmen, gelten besondere vereinfachte Regelungen. Die Anträge erhalten Sie in den Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie im Rathaus der Stadt Netphen beim Familienbüro und können auch dort wieder abgegeben werden.