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Wo können Sie die Leistungen in Netphen beantragen?

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) können ihre Anträgein der Anlaufstelle des Jobcenters, Untere Industriestraße 20, Netphen-Dreis-Tiefenbach (Telekom Gebäude) stellen.

Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII) werden vom Familienbüro der Stadt Netphen im Rathaus beraten, erhalten dort die notwendigen Anträge und können auch dort die Anträge wieder einreichen. Die weitere Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Kreisverwaltung.

Selbstverständlich ist es auch möglich, die Anträge von der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein auszudrucken und ausgefüllt  an den Kreis Siegen-Wittgenstein, Bildung und Teilhabe, Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen zu schicken.

Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich im Netphener Rathaus an die zuständigen Sachbearbeiter des Bereiches Soziales und Schulen.

Für Kinder, die an der Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und in Schulen teilnehmen, gelten besondere vereinfachte Regelungen. Die Anträge erhalten Sie in den Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie im Rathaus der Stadt Netphen beim Familienbüro und können auch dort wieder abgegeben werden.