Welche Leistungen können Sie erhalten?
Das Bildungspaket enthält folgende Leistungen:
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Schulbedarf
Für den persönlichen Schulbedarf erhalten Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines Schuljahres einen pauschalen Geldbetrag. Jeweils zum 1. August gibt es 100 € und zum 1. Februar 50 €. Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher müssen diese Leistung beantragen.
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Ausflüge und Klassenfahrten
Die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten werden übernommen, wenn diese im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen von der Schule durchgeführt werden.
Für Ausflüge der Kindertagesstätte gelten diese Regeln entsprechend.
Für mehrtägige Klassenfahrten muss rechtzeitig vor der jeweiligen Fahrt ein entsprechender Antrag gestellt werden.
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Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
Wenn das Erreichen des Lernziels, d.h. die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder der Schulabschluss, gefährdet sind, können die Kosten für den Nachhilfeunterricht übernommen werden, wenn dieser neben dem schulischen oder schulnahen Angebot (z.B. Förderunterricht) notwendig ist. Hierzu füllen Sie bitte den entsprechenden Zusatzfragebogen aus, der auch eine Stellungnahme der Schule enthält.
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Mittagsverpflegung
Das gemeinschaftliche Mittagessen im Kindergarten ist für Sie kostenlos.
Für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule wird ein Zuschuss gezahlt. Der Eigenanteil der Eltern beträgt 1 € pro Tag.
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Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wurde im Land Nordrhein-Westfalen in der Regel durch die Leistungen der Schülerfahrtkostenverordnung NRW erbracht.
Ab Beginn des Schuljahres 2014 / 2015 wird im Kreis Siegen-Wittgenstein die Schülerbeförderung durch das kostenlose SchülerTicket komplett finanziert.
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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Damit Kinder und Jugendliche am sozialen und kulturellen Leben angemessen teilnehmen können, werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Mitgliedsbeiträge zum Beispiel in Sportvereinen, Musikvereinen etc.
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)
- die Teilnahme an Freizeiten
bis zu einem bestimmten Höchstbetrag bezuschusst.
Die Beiträge werden an den Verein oder den Träger der Leistung ausgezahlt. Der Höchstbetrag dieser Leistung ist auf 10,00 € monatlich gesetzlich festgelegt. Diese monatlichen Beträge können zu einem Betrag von höchsten 120,00 € pro Jahr zusammengefasst werden.