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Wer bekommt die Leistungen?

  • Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden.
  • Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
  • Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres.
  • Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.