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Zuschuss zum Erwerb städtischer Baugrundstücke

Familien, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, werden bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke bevorzugt und erhalten außerdem eine Ermäßigung auf den Kaufpreis (5% pro Kind unter 18 Jahren und max. 15%). Und sogar für Kinder, die innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf des Grundstücks geboren werden, kann eine Teil des Kaufpreises erstattet werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung die einkommensbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind.