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Zuschuss zu den Fahrtkosten zum Kindergarten

  • Für Kinder die in Netphen wohnen und einen Kindergarten im Stadtgebiet besuchen.
  • Wenn am Wohnort des Kindes kein Kindergarten vorhanden ist, oder wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes eine Aufnahme in der Einrichtung am wohnort nicht möglich war oder eine Aufnahme in dem gewünschten Betreuungsumfang nicht möglich ist und die von der Einrichtung bestätigt wird.

Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses richtet sich nach der Höhe des vom Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein ermittelten Jahreseinkommens zur Festsetzung des Elternbeitrages und der beträgt je nach Einkommen je 10 € oder 15 €.