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Zuschuss zu den Kosten für das Mittagessen in der Schule und Kindertageseinrichtung

  • Bis auf 1,- € Eigenanteil werden die Kosten für das Mittagessen übernommen sofern keine Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bestehen. Einen Anspruch auf BuT haben Sie, wenn Sie Leistungen nach SGB II, SGB XII beziehen oder Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten.