Baum- und Strauchschnitt (Astschnitt)
Die Abholung von Baum- und Strauchschnitt wird zweimal im Jahr durchgeführt. Das Schnittgut muss mit natürlichen Materialien wie Naturseil oder -kordel gebündelt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass folgende Maße nicht überschritten werden:
Länge der Bündel | 150 cm max. |
Durchmesser der Bündel | 60 cm max. |
Aststärke | 8 cm max. |
Gewicht | 30 kg max. |
Es können maximal 25 Bündel je Abholtermin angemeldet werden. Dies kann per Postkarte (erhältlich beim Bürgerbüro; Zimmer 1001) oder über das Anmeldeformular für Sperrmüll erfolgen. Sollte jedoch rechtzeitig bis zum Meldeschluss geschehen.
In 2024 sind die Termine für die Abholung des Baum- und Strauchschnittes jeweils im Frühjahr, am 16./17. 04. 2024 (Meldeschluss: 09.04.2024) und im Herbst, am 15./16.10.2024 (Meldeschluss: 08.10.2024).
Achtung:
Schnittgutbündel, die nicht rechtzeitig zur Abholung angemeldet sind, die angemeldete Anzahl oder die vorgegebenen Abmessungen überschreiten, sind von der Abfuhr ausgeschlossen.
Von der Entsorgung ausgeschlossen sind auch die Bündel, in denen z.B. Restmüll oder sonstige Abfälle enthalten sind. Gleiches gilt auch für Plastiksäcke/-tüten mit Laub-, Gras oder Heckenschnitt.
Antrag stellen
Bei einer Online-Anmeldung von der Sperrmüll- und Astwerkabfuhr erhalten Sie von der Firma Knettenbrech+Gurdulic Umwelt GmbH automatisch eine Eingangsbestätigung per-E-Mail.
Sollten Sie diese E-Mail nicht bekommen, setzen Sie sich bitte mit der Firma Knettenbrech+Gurdulic Umwelt GmbH, Telefon: 0271 68190-130 in Verbindung.