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Heimat-Zeugnis
Förderinhalt und -ziel:
- Schaffung, Bewahrung und Herrichtung von in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägenden Bauwerken, Gebäuden oder entsprechenden Orte in der freien Natur als „Zeugen“ der Heimat, auch über die Grenzen von NRW hinaus
Wer ist antragsberechtigt und Förderhöhe:
- Förderhöchstbeträge bei Privaten und gemeinnützigen Organisationen 90 Prozent
- Förderhöchstbeträge bei Kommunen 80 Prozent
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Zugänglichmachung und Inszenierung von heimatlichen oder historischen Fundstellen,
- Herrichtung oder Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten,
- Erstellen von Denkmal-Pfaden durch eine Gemeinde etc.
Fördervoraussetzungen:
- Projektvolumen mindestens 100.000 Euro
- Umsetzung des Projektes: Förderungen sind auch über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren möglich.
Beantragung der Maßnahme:
- schriftliche Antragstellung an die zuständige Bezirksregierung inkl. Projektbeschreibung (Projektinhalt, Planung, Folgekosten) sowie Kosten- und Finanzierungspläne einschließlich der Gesamtkosten
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