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Heimat-Fonds

Förderinhalt und -ziel:

  • Es können lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden, gefördert werden.
  • Für die Projektumsetzung wird ein gemeinsamer, kommunal zu verwaltender Finanzrahmen (Heimat-Fonds) festgelegt.

Förderhöhe:

  • Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert.

Wer ist antragsberechtigt:

  • Gemeinden oder Gemeindeverbände in NRW, Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist möglich.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Es werden Vorhaben gefördert, die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
  • Es können Vorhaben als Einzel- oder als Verbundprojekt gefördert werden, wenn mehrere Vorhaben in einem örtlich lokalen/regionalen oder sachlichen Zusammenhang stehen.
  • Gefördert werden Vorhaben, zu deren Finanzierung auch Spenderinnen und Spender motiviert werden, um eine örtliche Identifikation mit dem Heimat-Projekt zu erreichen.

Fördervoraussetzungen:

  • Die Vorhaben müssen mehr als 5.000 Euro und weniger als 80.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben haben.
  • Der Landesanteil im Einzelfall beträgt maximal 40.000 Euro.
  • Der vor Ort zu erbringende Anteil von mindestens 50 % kann bis auf einen Eigenanteil der Gemeinde bzw. des Gemeindeverbandes von mindestens 10 % daher auch durch Dritte, Spenden oder bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.

Beantragung der Maßnahme:

  • schriftliche Antragstellung an die zuständige Bezirksregierung inklusive Projektbeschreibungen (Projektinhalt, Planung, Informationen Partnern sowie künstlerischer Kompetenz) sowie Kosten- und Finanzierungspläne einschließlich der Gesamtkosten.

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