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Heimat-Werkstatt
Förderinhalt und -ziel:
- Projekte und Maßnahmen, die Menschen in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen zur lokalen Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region, auch über die Grenzen von NRW hinaus
Förderhöhe:
- Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert.
Wer ist antragsberechtigt:
- Gemeinden oder Gemeindeverbände und private und gemeinnützige Organisationen in NRW, Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist möglich.
- In einem Ort können mehrere „Heimat-Werkstätten“ gleichzeitig gefördert werden, wenn es sich um einzelne, abgegrenzte Projekte handelt.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- offene Kreativwerkstätten einschließlich der vorbereitenden Diskussionsprozesse
- Ergebnisse können in kreativ-künstlerischer Form im öffentlichen Raum umgesetzt werden, wie etwa durch Darstellungen an örtlichen Großfassaden oder auf öffentlichen Plätzen
- keine Förderung der Erstellung von Integrierten Entwicklungskonzepten
Fördervoraussetzungen:
- Projektvolumen mindestens 40.000 Euro
Beantragung der Maßnahme:
- schriftliche Antragstellung an die zuständige Bezirksregierung inklusive Projektbeschreibungen (Projektinhalt, Planung, Informationen Partnern sowie künstlerischer Kompetenz) sowie Kosten- und Finanzierungspläne einschließlich der Gesamtkosten.
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