Seiteninhalt

Heimat-Werkstatt

Förderinhalt und -ziel:

  • Projekte und Maßnahmen, die Menschen in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen zur lokalen Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region, auch über die Grenzen von NRW hinaus

Förderhöhe:

  • Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert.

Wer ist antragsberechtigt:

  • Gemeinden oder Gemeindeverbände und private und gemeinnützige Organisationen in NRW, Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist möglich.
  • In einem Ort können mehrere „Heimat-Werkstätten“ gleichzeitig gefördert werden, wenn es sich um einzelne, abgegrenzte Projekte handelt.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • offene Kreativwerkstätten einschließlich der vorbereitenden Diskussionsprozesse
  • Ergebnisse können in kreativ-künstlerischer Form im öffentlichen Raum umgesetzt werden, wie etwa durch Darstellungen an örtlichen Großfassaden oder auf öffentlichen Plätzen
  • keine Förderung der Erstellung von Integrierten Entwicklungskonzepten

Fördervoraussetzungen:

  • Projektvolumen mindestens 40.000 Euro

Beantragung der Maßnahme:

  • schriftliche Antragstellung an die zuständige Bezirksregierung inklusive Projektbeschreibungen (Projektinhalt, Planung, Informationen Partnern sowie künstlerischer Kompetenz) sowie Kosten- und Finanzierungspläne einschließlich der Gesamtkosten.

Weiterführende Links: