Seiteninhalt
Heimat-Scheck
Förderinhalt und -ziel:
- Förderung von kleinen Initiativen und Projektideen zu Heimat und Heimatgeschichte
- einfache und unbürokratische Antragstellung
- Durchführung in NRW
Förderhöhe:
- Jährlich werden 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro gefördert.
Wer ist antragsberechtigt:
- Vereine, Organisationen und Initiativen in NRW
- Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein.
- Kommunen sind nicht antragsberechtigt.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Relaunch einer Homepage,
- Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema,
- Renovierung eines Bürgertreffs,
- Druckkosten einer Publikation,
- Schulprojekte zur lokalen Geschichte,
- Materialkauf zur Herrichtung einer temporären Ausstellungsfläche in einem leer stehenden Gebäude etc.
Fördervoraussetzungen:
- 2.000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben und keine anderweitige öffentliche Förderung
- Spenden oder Unterstützungen von privaten Stiftungen sind nicht förderschädlich, aber im Antrag aufzuführen
- je Zuwendungsempfänger nur eine Maßnahme jährlich
- Förderung eines gemeinsamen Projektes mehrerer Vereine über mehrere „Heimat-Schecks“ möglich: im Antrag das Gemeinschaftsprojekt inkl. Partner benennen und das Gemeinschaftliche auch im Finanzierungsplan darstellen
Beantragung der Maßnahme:
- Online-Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
Ausdruck mit Unterschrift postalisch an Bezirksregierung
kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der kalkulierten förderfähigen Ausgaben - frühe Antragstellung bis spätestens Ende Oktober eines Jahres empfehlenswert
Weiterführende Links: