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Heimat-Scheck

Förderinhalt und -ziel:

  • Förderung von kleinen Initiativen und Projektideen zu Heimat und Heimatgeschichte
  • einfache und unbürokratische Antragstellung
  • Durchführung in NRW

Förderhöhe:

  • Jährlich werden 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro gefördert.

Wer ist antragsberechtigt:

  • Vereine, Organisationen und Initiativen in NRW
  • Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein.
  • Kommunen sind nicht antragsberechtigt.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Relaunch einer Homepage,
  • Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema,
  • Renovierung eines Bürgertreffs,
  • Druckkosten einer Publikation,
  • Schulprojekte zur lokalen Geschichte,
  • Materialkauf zur Herrichtung einer temporären Ausstellungsfläche in einem leer stehenden Gebäude etc.

Fördervoraussetzungen:

  • 2.000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben und keine anderweitige öffentliche Förderung
  • Spenden oder Unterstützungen von privaten Stiftungen sind nicht förderschädlich, aber im Antrag aufzuführen
  • je Zuwendungsempfänger nur eine Maßnahme jährlich
  • Förderung eines gemeinsamen Projektes mehrerer Vereine über mehrere „Heimat-Schecks“ möglich: im Antrag das Gemeinschaftsprojekt inkl. Partner benennen und das Gemeinschaftliche auch im Finanzierungsplan darstellen

Beantragung der Maßnahme:

  • Online-Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
    Ausdruck mit Unterschrift postalisch an Bezirksregierung
    kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der kalkulierten förderfähigen Ausgaben
  • frühe Antragstellung bis spätestens Ende Oktober eines Jahres empfehlenswert

Weiterführende Links:

zum Online Antrag