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Vorprüfung (für das Land)

Kurzdarstellung

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Netphen ist zur Prüfung der Finanzvorfälle gemäß § 100 Absatz 4 der nordrhein-westfälischen Landeshaushaltsordnung gesetzlich verpflichtet. Es handelt sich bei diesen Prüfungen um Vorprüfung für den Landesrechnungshof.

Beschreibung

In den Fällen, in denen die Stadt Netphen Bundesgesetze oder Landesgesetze ausführt und dafür die Kosten ganz oder teilweise erstattet bekommt, prüft das Rechnungsprüfungsamt im Auftrag des nordrhein-westfälischen Landesrechnungshofes die finanzielle Abwicklung. Über die in einem Haushaltsjahr durchgeführten Prüfungen wird der Landesrechnungshof jährlich unterrichtet.

Die kommunale Vorprüfung soll die Prüfung durch den Landesrechnungshof vorbereiten oder ergänzen. Geprüft wird, ob die Stadt die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel ordnungsgemäß bewirtschaftet und verwendet hat. Verstöße gegen geltende Vorschriften sowie gegen die Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung sollen festgestellt und einer Wiederholung vorgebeugt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 103 Absatz 1 Nummer 7 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 100 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung NRW