Seiteninhalt

Visakontrolle

Kurzdarstellung

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Netphen prüft vor der Überweisung der Beträge durch die Finanzbuchhaltung Rechnungen, die die städtischen Fachbereiche von beauftragten Unternehmen, Organisationen oder Personen erhalten haben.

Beschreibung

Die Prüfung soll gewährleisten, dass die von Dritten der Stadt in Rechnung gestellten Beträge sachlich und rechnerisch sowie - erforderlichenfalls - in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht richtig sind.

Rechtsgrundlagen

§ 104 Absatz 2 Nummer 1 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Regelungen der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen