Verwaltungs- und Betriebswirtschaftliche Prüfung
Kurzdarstellung
Diese gesetzlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Netphen werden von der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorgegeben: u. a. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Netphen, laufende Prüfung der Geschäftsvorfälle zur Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung, die dauernde Überwachung der gemeindlichen Zahlungsabwicklung, die Prüfung von Vergaben, die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems, etc. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt der örtlichen Rechnungsprüfung weitere Aufgaben übertragen. Außerdem werden Sonderprüfungen auf Veranlassung des Bürgermeisters durchgeführt.
Beschreibung
Wichtige Aufgaben im Rahmen der „Verwaltungs- und betriebswirtschaftlichen Prüfung“ sind:
- Prüfung des Jahresabschlusses:
Einen wichtigen rechtlichen Rahmen der Prüfung des zum 31. Dezember eines jeden Jahres aufzustellenden Jahresabschlusses bilden die Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Diese für die öffentliche Verwaltung neuen Rechtsgrundlagen orientieren sich am Handelsgesetzbuch und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Inhalt und Ablauf der Jahresabschlussprüfung sind in § 102 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und in den §§ 37 bis 48 der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen geregelt.
- Prüfung des Gesamtabschlusses
- Begleitende und beratende Prüftätigkeit
- Weitere Prüftätigkeiten:
- Visakontrolle
- Kassenprüfung
- laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
- Prüfungen bei finanzieller Beteiligung Dritter wie Bund oder Land
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
- Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
- Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen
Downloads und Links
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020
Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 und des Gesamtlageberichts für das Haushaltsjahr 2015
Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 und des Gesamtlageberichts für das Haushaltsjahr 2018
Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2019 und Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2019