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Technische Prüfung

Kurzdarstellung

Zu den wesentlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes gehören die Prüfung von planerischen und baulichen Maßnahmen und die damit oftmals einhergehende Prüfung von Auftragsvergaben (Vergabeprüfung und Vergabevorprüfung).

Beschreibung

  • Baumaßnahmen und mehr

Innerhalb dieses Aufgabenbereiches werden vor allem Baumaßnahmen und sonstige technische Leistungen geprüft. Die Kontrolle der technischen Gegebenheiten und Planungen bilden die Schwerpunkte der Prüftätigkeit.

  • Prüfung der städtischen Auftragsvergaben

Wichtigstes Ziel der formellen Vergabeprüfung bildet die Feststellung, ob ein vorgesehener Auftrag einer städtischen Dienststelle den vergaberechtlichen Regelungen entspricht. Auftragsvergaben können auch nachträglich, das heißt, nach deren Erledigung geprüft werden.

Sämtliche Dienststellen der Stadtverwaltung sind verpflichtet, grundsätzlich alle Auftragsvergaben ab einer Höhe von 3.000,- Euro (inkl. MwSt.) vor der Erteilung des Auftrags dem Rechnungsprüfungsamt zu melden (Laufzettelverfahren). Aus den gemeldeten Vorgängen fordert das Rechnungsprüfungsamt stichprobenweise die Unterlagen von Vergaben an, die geprüft werden sollen.

Rechtsgrundlagen

  • § 104 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 5 Gemeindeordnung NRW
  • Unterschwellenvergabeordnung(UVgO)
  • Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Vergabeverordnung (VgV)
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)