Rechnungsprüfungsamt (allgemein)
Kurzdarstellung
Das Rechnungsprüfungsamt (§ 101 GO NRW „Örtliche Rechnungsprüfung“) ist das interne Prüforgan der Stadtverwaltung. Es prüft im Auftrag des Rates das Handeln der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss der Stadt Netphen und den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt.
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes unterteilen sich in
- Verwaltungs- und betriebswirtschaftliche Prüfung
- Technische Prüfung
- Korruptionsbekämpfung und –prävention
Beschreibung
- Rechtliche Grundlagen
Das verfassungsrechtlich garantierte Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung umfasst auch die Befugnis der Gemeinden, zunächst selbst die Verwendung der Finanzmittel zu prüfen. In der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung werden die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes mit dem Begriff örtliche Rechnungsprüfung bezeichnet. Die mittlere kreisangehörige Stadt Netphen ist zur Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes gesetzlich verpflichtet. Einzelheiten über die örtliche Rechnungsprüfung sind der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen zu entnehmen.
Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat der Stadt Netphen unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit direkt unterstellt. In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist es frei von Weisungen und nur den rechtlichen Vorschriften unterworfen. Die Leitung des Amtes und alle Prüferinnen und Prüfer werden vom Rat der Stadt berufen und abberufen.
- Aufgaben
Neben den gesetzlichen Aufgaben, die im Einzelnen in der Gemeindeordnung benannt werden, sind dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben durch den Rat der Stadt übertragen worden. Diese sind in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen aufgeführt.
Die Arbeitsweise des Rechnungsprüfungsamtes wird vorrangig nicht von der Fehlersuche, sondern von der Absicht geprägt, konstruktiv auf die Optimierung der Verwaltungsprozesse und -leistungen hinzuwirken. Das Rechnungsprüfungsamt versteht deshalb seinen Auftrag nicht nur als Kontrolle im herkömmlichen Sinn; es unterstützt vielmehr die Verwaltung und leistet durch konstruktive Kritik und aktive Beratung einen kreativen Beitrag, um Schwachstellen zu beseitigen und Veränderungen herbeizuführen. Dies dient nicht zuletzt der Korruptionsprävention.
Rechtsgrundlagen
- §§ 101 – 104 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
- Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
- Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen
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