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Gesamtabschlussprüfung

Gesamtabschlussprüfung

Kurzdarstellung

Zum 31.12.2010 muss die Stadt Netphen einen ersten Gesamtabschluss aufstellen, der neben dem Jahresabschluss der Stadt Netphen (Kernverwaltung) die Abschlüsse ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche umfasst. Die Prüfung des Gesamtabschlusses ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses, der sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bedient.

Beschreibung

Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns Stadt Netphen“ unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt.

In den Gesamtabschluss der Stadt Netphen einbezogen werden der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Wasserwerk“ und der rechtlich selbstständigen städtischen Gesellschaft „Freizeitpark Obernautal Netphen GmbH“. Die eigentlichen Jahresabschlüsse der einzelnen rechtlich verselbstständigten Bereiche werden dabei grundsätzlich nicht vom Rechnungsprüfungsamt, sondern nach gesetzlichen Vorschriften und somit - in der Regel - von Wirtschaftsprüfern geprüft.

Die Finanzdaten über die in den Gesamtabschluss einbezogenen Bereiche müssen entsprechend der Bestimmungen in § 51 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den §§ 300, 301 und 303 bis 305 und den §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches bereinigt (konsolidiert) werden.

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Einführungsgesetz zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement Nordrhein-Westfalen
  • § 116 Absatz 9 in Verbindung mit § 102 Absatz 1 bis 9 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
  • §§ 50 bis 53 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen

Downloads und Links

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2015

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2018

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2019