Jahresabschlussprüfung
Kurzdarstellung
Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Netphen ist eine bedeutende Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses, der sich zur Prüfungsdurchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsamt) bedient.
Beschreibung
Für das Haushaltsjahr 2007 wurde das Ergebnis der Jahresrechnung noch nach kameralen Grundsätzen ermittelt. Ab dem Haushaltsjahr 2008 werden die Jahresabschlüsse nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt und geprüft.
Anhand des Jahresabschlusses kann beurteilt werden, ob die Stadt im Berichtsjahr die Vorgaben des Haushaltsplans und die haushaltsrechtlichen Bestimmungen eingehalten hat. Ergänzt durch Erläuterungen in einem Lagebericht soll Rechenschaft abgelegt werden über die Verwendung der Haushaltsmittel. Damit soll ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Situation der Kommune gewonnen werden.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung (Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen), der Finanzrechnung (Umfang der Einzahlungen und Auszahlungen = Geldfluss), den Teilrechnungen für insgesamt 15 Produktbereiche, der Bilanz (Auflistung der Vermögenswerte, des Eigenkapitals sowie der Schulden) und einem Anhang. Der Anhang enthält zusätzliche Angaben, die zu den einzelnen Bilanzpositionen der Bilanz oder der Ergebnisrechnung vorgeschrieben sind.
Der vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und testierte Jahresabschluss bildet die Voraussetzung für seine Feststellung durch den Rat der Stadt und die Entlastung des Bürgermeisters. Das Rechnungsprüfungsamt hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind und ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Netphen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wiedergibt. Seine Prüfungsergebnisse fasst das Rechnungsprüfungsamt in einem Prüfbericht und einem Bestätigungsvermerk zusammen (falls der Bestätigungsvermerk nicht versagt werden muss).
Rechtsgrundlagen
- § 102 der Gemeindeordnung NRW
- Kommunalhaushaltsverordnung NRW
- Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen
Downloads und Links
Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021