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Eröffnungsbilanz

Kurzdarstellung

Die Stadt Netphen hat zum Stichtag 01.01.2008 ihre Eröffnungsbilanz aufgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft, der sich zur Prüfungsdurchführung der örtlichen Rechnungsprüfung bediente.

Beschreibung

Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung (GO NRW) und die nordrhein-westfälische Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) sehen besondere Bestimmungen für die Prüfung der Eröffnungsbilanz vor.

Die Durchführung einer Inventur und die daraus resultierende Aufstellung eines Inventars hat vor der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zwingend zu erfolgen. Das Inventar listet sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Netphen auf. Inventur, Inventar und die von der Stadt Netphen aufgestellte Übersicht über die Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sind in die Prüfung einzubeziehen.

Die Eröffnungsbilanz wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft. Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt einen Prüfungsbericht erstellt. Bestandteil dieses Berichts ist ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk. Der Bestätigungsvermerk gibt eine zusammenfassende Beurteilung der Prüfungsergebnisse wieder. Wesentliche Gründe, die Erteilung eines Bestätigungsvermerks zu versagen oder ihn einzuschränken, lagen nicht vor.

Die Eröffnungsbilanz wurde außerdem im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft.

Rechtsgrundlagen

Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung:

  • § 92 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, §§ 54 ff. der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen:

  • § 92 Absatz 4 in Verbindung mit § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Downloads und Links

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz