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Wasserstandrohre/Bauwasser

Sie benötigen vorübergehend Wasser für Ihre Baustelle oder eine geplante Veranstaltung? Diese Lücke können wir schließen! Mit einem Wasserstandrohr können wir Ihnen Wasser aus einem Unterflurhydranten in unserem Versorgungsgebiet zur Verfügung stellen. Wir bieten unsere Wasserstandrohre zur Vermietung an.

Mieten eines Standrohres

Preise:

  •  Standrohrmiete 1,00 €* / pro Tag
  • 2,19 €* pro verbrauchten m³ Wasser
  • einmalige Bereitstellungsgebühr von 30,00 €* pro Mieten eines Standrohres
  • Beschädigungen oder Ersatzbeschaffungen werden dem/der Mieter/-in gesondert in Rechnung gestellt.

    *zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7 %. 


Aus- und Abgabe der Standrohre:

Sie erhalten ein Standrohr bei der technischen Betriebsabteilung des Wasserwerkes der Stadt Netphen.

Montags bis Freitags    7.00 Uhr -  7.45 Uhr
Montags bis Donnerstags 15.45 Uhr - 16.00 Uhr

Ansonsten vereinbaren Sie zu einer anderen Zeit mit der technischen Betriebsabteilung einen Termin. Zu den angegebenen Zeiten können Sie auch Ihr angemietetes Standrohr wieder abgeben. technische Betriebsabteilung

Bedienvorschrift Wasserstandrohre

Bedienungsvorschrift des Wasserwerkes der Stadt Netphen für die Benutzung von Unterflurhydranten mit Wasserstandrohren (Standrohren)

 

(in Anlehnung an: DVGW Arbeitsblatt W 408 / Anhang A / Bedienung der Anlagen – Unterflurhydranten)

             

   

Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge nachstehender Anweisung besteht die Gefahr der Trinkwasserverschmutzung!

Hydrantenkappen mit verschraubtem Deckel sind Kappen von Entlüftungshydranten. Diese Hydranten dürfen zur Wasserentnahme mittels Wasserstandrohren nicht verwendet werden.

 

Verkehrssicherung

  1. Verkehrssicherungen gemäß RSA (z.B. Leitkegel, Absperrschranke im Gehwegbereich durchführen)
  2. Unmittelbare Umgebung des Hydranten von Material, Baustoffen, Geräten und Fahrzeugen frei halten

 

Montage Wasserstandrohr

  1. Äußeren Kappenbereich und nächste Umgebung (ca. 1 m x 1 m) von Straßenschmutz säubern
  2. Wenn nötig, Deckelhebevorrichtung verwenden. Wenn erforderlich, fest sitzende Deckel durch leichte Schläge auf den Deckelrand lockern
  3. Deckel am Aushebsteg herausheben und seitlich schwenken
  4. Klaue und Klauendeckel vom Schmutz befreien, dann erst Klauendeckel abheben
  5. Dichtungsfläche der Klaue und Standrohrfuß reinigen einschließlich Klauendichtung
  6. Standrohr mit nach unten geschraubter Klauenmutter in die Klaue einführen und so lange nach rechts drehen, bis das Standrohr fest sitzt

 

Inbetriebnahme Wasserstandrohr

  1. Standrohrventil am Standrohr leicht öffnen, damit beim Öffnen des Hydranten die Luft entweichen kann
  2. Bedienungsschlüssel auf den Hydrantenvierkant aufsetzen. Durch Linksdrehen des Schlüssels Hydrantenabsperrung langsam vollständig öffnen bis zum deutlichen spürbaren Anschlag, dabei Hydrant und Standrohr durch das ausstörmende Wasser spülen bzw. reinigen. Hydrantenbedienschlüssel entfernen.
  3. Standrohrventil am Standrohr schließen und ggf. Schläuche ankuppeln
  4. Erforderliche Wasserentnahme nur durch entsprechendes Öffnen des Standrohrventils regeln. Dabei muss die Hydrantenabsperrung immer voll geöffnet bleiben. Zum Ende der Arbeitszeit ist die Hydrantenabsperrung bei laufender Entnahme zu schließen.
  5. Die max. Schlauchlänge bei Unterverteilungen darf 40 m nicht überschreiten.

 

Tritt nach dem Öffnen des Hydranten nach den Punkten 1 bis 10 kein Wasser aus, dann sind der Hydrant und die Hydrantenstraßenkappe wieder zu schließen.

 

Auf keinen Fall dürfen Wasserversorgungsschieber betätigt werden.

Das Wasserwerk der Stadt Netphen ist umgehend unter der Telefon-Nr.: +49 2738 603-156 zu benachrichtigen, dabei ist die Lage des nächsten Hydranten zu erfragen.

 

Bei Beschädigung der Entnahmevorrichtung, des Standrohres oder des Hydranten ist ebenfalls das Wasserwerk der Stadt Netphen unter obiger Telefon-Nummer zu benachrichtigen. Die Kostentragungspflicht in diesen Fällen liegt beim Kunden.

 

Beendigung der Wasserentnahme

  1. Standrohrventil am Standrohr schließen und ggf. Schläuche abnehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese drucklos sind
  2. Hydrantenabsperrung mittels Bedienungsschlüssel bei leicht geöffnetem Standrohrventil am Standrohr durch gleichmäßiges Rechtsdrehen bis zum spürbaren Anschlag schließen (bei nicht geöffnetem Standrohrventil kann sich je nach Bauweise des Hydranten durch den Schließvorgang des Hydranten ein schädlicher Unter- oder Überdruck aufbauen). Hydrantenbedienschlüssel entfernen.

 

Demontage Standrohr

  1. Standrohr durch Linksdrehen aus der Klaue lösen
  2. Entleeren des Hydranten abwarten (Wasserspiegel im Mantelrohr sinkt bei der Entleerung)
  3. Klauendeckel einsetzen
  4. Straßenkappe durch Einlegen des Kappendeckels in gesäuberten Kappenrand verkehrssicher verschließen
  5. Verkehrssicherungseinrichtungen wieder abbauen

 

Bei Frostwetter ist die Benutzung der Hydranten auf Notfälle zu beschränken. Es ist dann nach jeder Wasserentnahme sofort die Hydrantenabsperrung zu schließen und das Standrohrventil zu öffnen, damit Standrohr und Hydrant entleeren können. Verkehrsgefährdung durch Glatteis ist zu vermeiden.

 

Hydranten, bei denen die Entleerung nicht ordnungsgemäß arbeitet, sind ebenso wie beschädigte Hydranten umgehend dem Wasserwerk der Stadt Netphen unter der o. a.  Telefon-Nummer zu melden.

 Nur die sorgfältige Befolgung dieser Hinweise stellt die Verwendungsbereitschaft der Hydranten für Feuerlösch- und andere Zwecke sicher und verhindert Schadenersatzforderungen z. B. in Brandfällen.

Die Standrohre sind pfleglich zu behandeln und sachgemäß zu handhaben.

Die Standrohrwasserzähler und die ggfs. angebauten Rohrsystemtrenner sind vor Schlag, Stoß und Frost zu schützen.

Vor jedem Einsatz ist zu prüfen, ob der Dichtungsring am Standrohrfuß vorhanden und einwandfrei ist und das Standrohr-Auslaufventil funktioniert.

Die Standrohre sind bei Lagerung, Transport und Einsatz sauber (z. B. Öffnungen verschlossen halten, separat lagern) zu halten, da sie mit Trinkwasser in Berührung kommen.

Zur Vermeidung von Diebstählen und Wasserzählern müssen die Standrohre außerhalb Arbeitszeit abgebaut und unter Verschluss gehalten werden. Die Kostentragungspflicht liegt beim Kunden.

 Die Zugänglichkeit zum Hydranten muss jederzeit z. B. für Feuerlöschzwecke gewährleistet sein.

 

Weiterhin sind zu beachten:

-       DVGW W 331 (M), Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten

-       DVGW W 408 (A), Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen

-       Merkblatt des Gesundheitsamtes zur „Trinkwasserversorgung auf Märkten und bei Volksfesten“

Anlage

 

1)    Der Kunde /die Kundin hat eine Standrohrmiete in Höhe von netto 30,00 Euro je angefangenen Monat zu zahlen. Der Mengenpreis pro m³ Trinkwasser beträgt zur Zeit netto 1,82 Euro. Hierzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von zur Zeit 7 %.

 

2)    Das Standrohr darf ausschließlich im Versorgungsgebiet der Stadt Netphen angeschlossen genutzt werden und lediglich an den zugewiesenen Hydranten.

 

3)    Der Kunde /die Kundin haftet für den Verlust oder Beschädigung des Standrohres. Die Haftung erstreckt sich auch auf etwaige Schäden, die durch den Gebrauch des Standrohres an öffentlichen Hydranten und Leitungseinrichtungen, auch durch Verunreinigung, entstehen.

 

4)    Der Gefahrenübergang auf den Kunden/die Kundin erfolgt nach Empfang des Standrohres.

 

5)    Das Wasserwerk der Stadt Netphen ist berechtigt und verpflichtet, das Standrohr zu prüfen. Ergibt diese Prüfung, dass das Standrohr unsachgemäß bedient wurde, hat der Kunde die Prüfungskosten zu bezahlen.

 

6)    Der Kunde /die Kundin hat die „Bedienungsanleitung für die Benutzung von Unterflurhydranten mit Wasserstandrohren (Standrohren)“ zu beachten.

 

7)    Der Kunde /die Kundin stellt das Wasserwerk der Stadt Netphen frei. Das bedeutet, dass für Schäden, die aus der Verwendung des dem Kunden /der Kundin überlassenen Standrohres entstehen, der Kunde /die Kundin haftet.

 

8)    Die Ausgabe und Rückgabe eines Standrohres erfolgt ausschließlich durch den Betriebshof des Wasserwerkes Netphen, in der Altwiese 6 + 8, 57250 Netphen.