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Wasseranschluss

Der Wasseranschluss ist die Verbindung zwischen der städtischen Wasserhauptleitung und der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle - in der Regel Ventilanbohrschelle - an der Wasserhauptleitung, verläuft rechtwinklig dazu in Richtung Gebäude (oder dergleichen) und endet mit dem hinter dem Muffenschieber anzubringenden Wasserzähler.
Der erstmalige Anschluss, eine Erneuerung und jede Änderung ist vom Kunden unter Benutzung eines Formulars (Wasseranschluss-Antrag) zu beantragen.
Dieses Formular (Antrag Herstellung Hausanschluss) befindet sich am Ende dieses Textes und kann heruntergeladen werden.

Art, Größe, Zahl und Lage der Anschlüsse sowie deren Änderungen werden unter Mitwirkung des Kunden von der Stadt bestimmt, da der Anschluss im Eigentum der Stadt steht. Die Anschlüsse werden ausschließlich von der Stadt hergestellt, erneuert, unterhalten, geändert, abgetrennt und beseitigt. Die Anschlüsse müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Für erbrachte Leistungen erhebt die Stadt von ihren Kunden einen Aufwands- und Kostenersatz nach der städtischen Wasserabgabensatzung.
Die erstmalige Herstellung eines Standard-Anschlusses (selbständiger Einzel-Anschluss mit lediglich einen Übergabepunkt zur Kundenanlage, der im öffentlichen Verkehrsraum abzweigt und einen Innendruckmesser bis einschl. 42 mm aufweist) verursacht ab dem 01.01.2022 folgende Kosten:

  Netto ohne USt einschl. USt
Festbetrag: 2.080,00 € 2.225,60 € 
Meter-Einheitssatz:      22,70 €      24,29 € 



Für die Verlegung eines Anschlusses bieten sich folgende Ausführungen an:

a) Beispiel I

Wasseranschlussausführung_1
Wasseranschlussausführung_1




Die Wand- oder Bodendurchführung darf nur mit einer beim Wasserwerk erhältlichen Steckmuffe in DN 100 mm aufgeführt werden, damit die Dichtigkeit gegen Flüssigkeit und Gase gewährleistet ist (Haftungsauschluss).

b) Beispiel II

Wasseranschlussausführung_2
Wasseranschlussausführung_2



Für die Inbetriebsetzung des Wasseranschlusses und das Setzen des Wasserzählers wird eine entsprechende Bescheinigung eines zugelassenen Installationsunternehmens benötigt. Das entsprechende Formular befindet sich ebenfalls am Ende dieses Beitrages und kann unter der Bezeichung (Antrag Inbetriebsetzung Hausanschluss) heruntergeladen werden.

Bei einer Erneuerung eines Anschlusses, das ist der teilweise oder vollständge Ersatz eines bestehenden Anschlusses, wobei die Leitungsführung auch eine andere als die bisherige sein kann, entstehen ab dem 01.01.2022 folgende Kosten:

  Netto ohne USt einschl. USt
Festbetrag: 2.245,00 € 2.402,15 € 
Meter-Einheitssatz:      22,70 €      24,29 € 

Alle anderen Dienstleistungen werden auf der Grundlage der städtischen Wasserabgabensatzung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Bei technischen Rückfragen steht der Wassermeister, Herr Alexander Schmitt, montags bis freitags telefonisch unter der Telefonnummer: 02738 603 156 in der Zeit von 7:15 Uhr bis 7:45 Uhr zur Verfügung.

Portal für Bauherren/ -innen / Wasseranschluss

Sie haben einen Bauantrag gestellt und wollen Ihr Bauvorhaben an die öffentliche Trinkwasserversorgung anschließen lassen? Dann finden Sie hier die dazu nötigen Informationen sowie Anträge. 

Wasser-Haus- und Grundstücksanschluss

Für die Herstellug eines Wasseranschlusses wird ein Anschluss-Antrag benötigt. Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn spätesten 4 Wochen vor der gewünschten Anschluss-Erstellung bei der Stadt Netphen ein. Zum anschließenden Fortgang beachten Sie auf die vor der Anschluss-Erstellung erforderlichen Abstimmungen mit der Stadt Netphen nach Ziffer 12 des Abschluss-Antrages.

Hier können Sie direkt den Antrag ausfüllen.

Regelausführung

In dem dort angesprochenen notwendigen Ortstermin können auch noch eventuelle Unklarheiten zu den Muster-Zeichnungen für die Regelausführung der Wasserzuleitung, die beachtet werden müssen, besprochen werden. Das können Sie hier einsehen:

Inbetriebnahme Wasser-Haus- und Grundstücksanschluss

Für die endgültige Inbetriebnahme des Wasser-Haus- und Grundstücksanschlusses und den Einbau des Wasserzählers ist der Antrag eines in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmen eingetragenen und damit zugelassenen Wasserinstallations-Unternehmens erforderlich. Reichen Sie bitte diesen Antrag an Ihr Installationsunternehmen weiter, da dieser den Antrag ausfüllen und ihn an die Stadt Netphen (Wasserwerk) einreichen muss. Ihr Installationsunternehmen sollte Ihnen als Antragsteller/in eine Kopie des Antrages zukommen lassen.

Hier finden Sie den Antrag: 

Information Grundversorgung

Die Erdarbeiten für den Wasser-Anschluss im öffentlichen Verkehrsraum wird die Stadt Netphen an eines ihrer Vertragsunternehmen vergeben. Falls dasselbe Unternehmen auch auf Ihrem Privatgrundstück in Ihrem Auftrag ausführt, wird das Unternehmen nur Ihren privaten Arbeitsumfang direkt mit Ihnen abrechnen. Die von der Stadt vergebenen Arbeiten werden auch mit ihr abgerechnet. Hier finden Sie weitere Informationen zu weiteren Grundversorgung und für Sie zuständigen Versorgern.

Satzungen

Zur weiteren Information und Beachtung können Sie hier die Wasserversorungssatzung und die Wasserabgabensatzung der Stadt Netphen in der jeweils geltenden Fassung einsehen, herunterladen oder drucken. 

VIII_-_3_Wasserabgabensatzung (3.3 MB)

Wasserversorgungssatzung_2017 - Klein

VIII_ 2_Wasserversorgungssatzung 2024 gültig ab 01.08.2024 (5.4 MB)

Autor: Melanie Neuser