Zuschüsse für die Kosten zum Mittagessen in Schulen
Für Familien, die keinen Anspruch auf eine Bezuschussung zu den Kosten für das Mittagessen ihres Kindes in der Schule aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, gewährt die Stadt Netphen auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Zuschuss.
Voraussetzung dafür ist der Familienwohnsitz in Netphen und die Unterschreitung der Einkommensgrenze des Netphener FF.
Antrag auf Zuschuss zu den Kosten für das Mittagessen in der Schule