Zuschüsse für die Kosten zum Mittagessen in Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Netphen gewährt Familien, welche ihren Wohnsitz in Netphen haben, auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Zuschuss zum Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung, Voraussetzung dafür ist die Unterschreitung der Einkommensgrenze und damit verbundene Beitragsfreiheit bei den Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege gemäß der Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung