Seiteninhalt
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, da alle Hunde, die in Netphen gehalten werden, grundsätzlich zu versteuern sind.

Wenn Sie einen Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Netphen in eine andere Stadt verziehen.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert wurde, abhand gekommen oder gestorben ist.

Die Hundesteuer beträgt zur Zeit jährlich:

  •  für einen Hund 84,00 €
  •  für zwei Hunde 102,00 € je Hund
  •  für drei oder mehr Hunde 120,00 € je Hund
Weitere Informationen, insbesondere über Steuerermäßigungen bzw. -Befreiungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Netphen.