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Grundsätzlich unterliegt jeder Grundbesitz in Deutschland der Grundsteuer. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und der Grundsteuer B für alle sonstigen Flächen unterschieden. Zahlungspflichtig ist im Regelfall der Grundstückseigentümer.

Für die eigentliche Bewertung der Grundstücke sind die Finanzämter verantwortlich. Sie ermitteln nach den Vorschriften des Bewertungsgesetztes den Einheitswert sowie den daraus abgeleiteten Grundsteuermessbetrag.

Die an die jeweilige Kommune zu entrichtende Jahresgrundsteuer ergibt sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem gemeindlichen Hebesatz. In Netphen beträgt der aktuelle Hebesatz für - Grundsteuer A 265 % - Grundsteuer B 670 %. Die Grundsteuer wird gemeinsam mit den verbrauchsbezogenen Abgaben über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben.

Fragen zur Ermittlung des Einheitswertes/Grundsteuerwertes sind an die Bewertungsstelle des Finanzamtes Siegen (Tel.: 0271/4890-2163 und 4890-2179) zu richten. Die Zuständigkeit für die eigentliche Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer liegt bei der Steuerabteilung im Bereich Finanzen.