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Unterlagen zur Eheschließung

Erforderliche Unterlagen:

Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die Ehefähigkeit beider Verlobten und etwaige Ehehindernisse geprüft.

Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen und ggf. noch beschaffen müssen.

Welche Unterlagen der Standesbeamte zur Prüfung Ihrer Ehefähigkeit benötigt, hängt vom Einzelfall ab.

Wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, beide volljährig sind und noch nicht verheiratet waren, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz und eventuellen Nebenwohnsitzen, erhältlich beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro (diese wird nur benötigt, wenn einer der Anmeldenden seine Hauptwohnung nicht in Netphen angemeldet hat.
  • Einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch. Diese Urkunde erhalten sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
  • Haben Sie gemeinsame Kinder? Falls ja, legen Sie bitte zur Anmeldung eine Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder vor, in der beide Verlobten als Eltern genannt sind.

Bitte erkundigen Sie sich persönlich beim Standesamt, wenn

  • Sie bereits verheiratet waren
  • Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen


Sie haben alle Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung zusammengestellt, dann kommen Sie bitte gemeinsam im Standesamt vorbei. In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn einer von Ihnen dauernd beruflich verhindert ist, kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht die Eheschließung auch alleine anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Wenn Sie nicht in Netphen heiraten möchten, teilen Sie bitte dem Standesbeamten bei der Anmeldung der Eheschließung das Eheschließungsstandesamt mit. Nach Prüfung Ihrer Ehefähigkeit schickt der Standesbeamte die Unterlagen an das Standesamt, welches die Trauung durchführt. Sie sollten sich rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen.