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Haushalt der Stadt Netphen

Gemäß den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen haben alle Städte und Gemeinden für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung, mit dem Haushaltsplan als Anlage, zu erlassen.

Der Haushaltsplan weist alle zur Erfüllung der freiwilligen und pflichtigen Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, zu leistende Aufwendungen und Auszahlungen, sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen aus.


Hier finden Sie den Link zum Interaktiven Haushalt der Stadt Netphen:

Interaktive Auswertung (axians-ikvs.de)

Jahresabschluss der Stadt Netphen

Nach § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermitteln und ist zu erläutern.
Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Jahresabschluss 2021 (3.7 MB)