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Ein Zuschuss aus dem Netphener Förderfonds für Familien zum Eigenanteil für die Beschaffung von Lernmitteln für Schulkinder wird gewährt, wenn dem Antragsteller laufende Leistungen
  • nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)
  • nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe/Grundsicherung)
  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
gewährt werden.