Ausnahmegenehmigung Landesimmissionsschutzgesetz
Hierbei handelt es sich um eine behördliche Erlaubnis, die es ermöglicht, von bestimmten Regelungen des Immissionsschutzrechts abzuweichen. Solch eine Genehmigung ist notwendig, wenn Beispielsweise eine Veranstaltung Luftverunreinigung, Lärm oder ähnliche Einwirkung verursacht.
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Kreis Siegen-Wittgenstein
Immissionsschutz und Kreislaufwirtschaft