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Hochgradig Sehbehinderte erhalten zum Ausgleich ihrer Mehraufwendungen eine monatliche Geldleistung. Die Höhe der Geldleistung bestimmt sich nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose.
Die Geldleistung erhalten Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und
Die Hilfe für hochgradig Sehbehinderte wird nur auf Antrag gewährt.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
(Eine augenfachärztliche Bescheinigung ist beim erstmaligen Antrag erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen "BI" eingetragen.)
Anträge auf Hilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Sie im Bereich Soziales und Schulen.
Die Geldleistung erhalten Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und
- deren besseres Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20
oder - eine gleichwertige Einschränkung aufweisen.
Die Hilfe für hochgradig Sehbehinderte wird nur auf Antrag gewährt.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
Augenfachärztliche Bescheinigung(Eine augenfachärztliche Bescheinigung ist beim erstmaligen Antrag erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen "BI" eingetragen.)
Formulare:
Antrag auf Hilfe für hochgradig SehbehinderteAnträge auf Hilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Sie im Bereich Soziales und Schulen.