Die Geldleistung erhalten Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und
- deren besseres Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20
oder - eine gleichwertige Einschränkung aufweisen.
Die Hilfe für hochgradig Sehbehinderte wird nur auf Antrag gewährt.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
Augenfachärztliche Bescheinigung(Eine augenfachärztliche Bescheinigung ist beim erstmaligen Antrag erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen "BI" eingetragen.)
Formulare:
Antrag auf Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
Anträge auf Hilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Sie im Bereich Soziales und Schulen.
Weiterführende Informationen
Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV): https://www.dbsv.org/blindengeld-in-nordrhein-westfalen.html
AMD-Netz e.V. (hier genannt: Sehbehindertengeld): https://www.amd-netz.de/leben-mit-amd/staatliche-hilfen-und-finanzierung/blinden-und-sehbehindertengeld/nordrhein-westfalen
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.: https://www.bsvw.org/