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Hochgradig Sehbehinderte erhalten zum Ausgleich ihrer Mehraufwendungen eine monatliche Geldleistung. Die Höhe der Geldleistung bestimmt sich nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose.
Die Geldleistung erhalten Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und
  • deren besseres Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20
    oder
  • eine gleichwertige Einschränkung aufweisen.
Die Leistung wird unabhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen gewährt, soweit die Personen nicht schon entsprechende Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Bestimmungen erhalten.

Die Hilfe für hochgradig Sehbehinderte wird nur auf Antrag gewährt.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

Augenfachärztliche Bescheinigung

(Eine augenfachärztliche Bescheinigung ist beim erstmaligen Antrag erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen "BI" eingetragen.)

Formulare:

Antrag auf Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

Anträge auf Hilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Sie im Bereich Soziales und Schulen.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV): https://www.dbsv.org/blindengeld-in-nordrhein-westfalen.html

AMD-Netz e.V. (hier genannt: Sehbehindertengeld): https://www.amd-netz.de/leben-mit-amd/staatliche-hilfen-und-finanzierung/blinden-und-sehbehindertengeld/nordrhein-westfalen

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.: https://www.bsvw.org/