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Gehörlose erhalten zum Ausgleich ihrer Mehraufwendungen eine monatliche Geldleistung. Die Höhe der Geldleistung bestimmt sich nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose.
Gehörlos sind Personen,
Die Hilfe für Gehörlose wird nur auf Antrag gewährt.
Anträge auf Hilfe für Gehörlose erhalten Sie im Bereich Soziales und Schulen.
Gehörlos sind Personen,
- mit angeborener Taubheit,
- mit bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder
- mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Die Hilfe für Gehörlose wird nur auf Antrag gewährt.
Erforderliche Unterlagen:
Bescheinigung des HNO-ArztesFormulare:
Antrag auf Hilfe für GehörloseAnträge auf Hilfe für Gehörlose erhalten Sie im Bereich Soziales und Schulen.