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Allgemeines:

Jede Geburt, die innerhalb des Stadtgebietes Netphen stattgefunden hat, ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen. Totgeburten oder in der Geburt verstorbene Kinder müssen spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Das Stammbuch der Familie oder eine beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches oder eine Eheurkunde (wenn in der Urkunde die Namensführung der Ehegatten vermerkt ist) sowie Personalausweis oder Reisepass der Eltern und der anzeigenden Person.


Erforderliche Unterlagen bei ausländischen Staatsangehörigen:

Die Original-Eheurkunde mit Übersetzung eines anerkannten Dolmetscher bzw. internationale Heiratsurkunde, Pass bzw. anderes Identitätspapier der Kindeseltern und der anzeigenden Person.


Erforderliche Unterlagen, wenn die Mutter nicht verheiratet ist:

Die Geburtsurkunde der Mutter, oder falls die Ehe aufgelöst ist, eine beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches der letzten Ehe neueren Datums oder die Eheurkunde plus rechtskräftiges Scheidungsurteil dieser aufgelösten Ehe. Pass oder anderes Identitätspapier der Mutter und der anzeigenden Person.


Und ganz wichtig:

Die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige, welche Sie von der Hebamme erhalten haben, ist ebenfalls bei der Geburtsbeurkundung vorzulegen.