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Fahrtkostenzuschüsse werden gewährt
  • für Kinder, die in Netphen wohnen und einen Kindergarten im Stadtgebiet Netphen besuchen
    und
  • wenn am Wohnort (Ortsteil) des Kindes kein Kindergarten vorhanden ist (es sei denn, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes eine Aufnahme in der Einrichtung am Wohnort nicht möglich war und dies von der Einrichtung bestätigt wird)
    und
  • wenn die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses richtet sich nach der Höhe des vom Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein ermittelten Einkommens zur Festsetzung des Elternbeitrages.

Monatlich 15,00 EUR erhalten

Familien mit 1 Kind bei einem Einkommen bis 24.999 EUR,
Familien mit 2 minderjährigen Kindern bei einem Einkommen bis 26.999 EUR,
Familien mit 3 minderjährigen Kindern bei einem Einkommen bis 28.999 EUR.


Monatlich 10,00 EUR erhalten

Familien mit 1 Kind bei einem Einkommen zwischen 25.000 EUR und 49.999 EUR,
Familien mit 2 minderjährigen Kindern bei einem Einkommen zwischen 27.000 EUR und 51.999 EUR,
Familien mit 3 minderjährigen Kindern bei einem Einkommen zwischen 29.000 EUR und 53.999 EUR.

Für jedes weitere minderjährige Kind erhöhen sich diese Grenzen um 2.000 EUR.

Antragsvordrucke und weitere Informationen sind erhältlich in den Kindergärten oder bei der Stadt Netphen, Bereich Soziales und Schulen.