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Zum Zweck der Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen unterhält die Stadt Netphen Übergangsheime und eine Betreuungsstelle, die diesen Personenkreis in persönlichen Problemlagen oder mit sozialen Schwierigkeiten berät und betreut.

Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Bar- und Sachleistungen. Die Hilfegewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts.
Zu gewähren ist der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.