Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Bar- und Sachleistungen. Die Hilfegewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts.
Zu gewähren ist der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.