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Zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden mit der Einführung des neuen Gesetzes zusammengelegt.
Somit entfallen die bisherige Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger/innen nach dem Bundessozialhilfegesetz und die Arbeitslosenhilfe.
Mit der Leistung aus der Grundsicherung sollen erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Sicherung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Zumutbar ist dabei jede Arbeit, zu der der Hilfebedürftige geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist. Auch unter Tarif oder unter dem ortsüblichen Entgelt bezahlte Arbeit gilt als zumutbar, solange die Entlohnung nicht als sittenwidrig anzusehen ist.
Eine Arbeit ist ebenfalls auch dann zumutbar, wenn
Anträge können beim
Jobcenter Netphen
Untere Industriestraße 20
57250 Netphen
Telefon: 02738 - 303 900
gestellt werden.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Jobcenters:
montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Somit entfallen die bisherige Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger/innen nach dem Bundessozialhilfegesetz und die Arbeitslosenhilfe.
Mit der Leistung aus der Grundsicherung sollen erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Sicherung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Zumutbar ist dabei jede Arbeit, zu der der Hilfebedürftige geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist. Auch unter Tarif oder unter dem ortsüblichen Entgelt bezahlte Arbeit gilt als zumutbar, solange die Entlohnung nicht als sittenwidrig anzusehen ist.
Eine Arbeit ist ebenfalls auch dann zumutbar, wenn
- sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet ist oder die er ausgeübt hat,
- sie im Hinblick auf die Ausbildung als geringerwertig anzusehen ist,
- der Beschäftigungsort vom Wohnort weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
- die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen.
Wer erhält Grundsicherung für Arbeitsuchende?
In Deutschland lebende Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten Grundsicherung für Arbeitsuchende.Wer ist erwerbsfähig?
Erwerbsfähig ist, wer unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann.Wer ist hilfebedürftig?
Hilfebedürftig ist jeder, der seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften durch Annahme einer zumutbaren Arbeit, Einsatz des Einkommens oder Vermögens sicherstellen kann.Wird auch der Lebensunterhalt von Familienangehörigen gesichert?
Auch der Lebensunterhalt von Familienangehörigen, die mit dem anspruchsberechtigten Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt leben und eine Bedarfsgemeinschaft bilden, kann gesichert werden.Wer kann Grundsicherung nicht erhalten?
Folgende Personen können die neue Leistung grundsätzlich nicht erhalten (Beispiele):- Rentner/innen, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres bereits eine Altersrente beziehen.
- Ausländer/innen, die keine Arbeitserlaubnis erhalten können.
- Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge.
- Dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Befristet (voll) Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die nicht mit einem erwerbsfähigen Angehörigen in einem Haushalt leben.
Welche Leistung umfasst die Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden vor allem in Form von- Dienstleistungen, insbesondere durch Informationen, Beratung und umfassende Unterstützung durch persönliche Ansprechpartner/innen mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit,
- Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhaltes der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der ihrer im Haushalt lebenden Angehörigen und
- Sachleistungen erbracht.
Wo kann die Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt werden?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird nur auf Antrag gewährt.Anträge können beim
Jobcenter Netphen
Untere Industriestraße 20
57250 Netphen
Telefon: 02738 - 303 900
gestellt werden.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Jobcenters:
montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr