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Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren eine 11-stellige Identifikationsnummer. Diese bleibt lebenslang gültig. Erstmalig wurde diese Identifikationsnummer in 2008 an alle Bürgerinnen und Bürger ausgegeben.
Ist Ihnen die Identifikationsnummer nicht mehr bekannt, so können Sie diese im Bürgerbüro gegen Vorlage Ihres Ausweises/Passes erfragen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Steuer-Identifikationsnummer über die Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern anzufordern.
Ist Ihnen die Identifikationsnummer nicht mehr bekannt, so können Sie diese im Bürgerbüro gegen Vorlage Ihres Ausweises/Passes erfragen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Steuer-Identifikationsnummer über die Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern anzufordern.