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Bitte beachten Sie diese aktuelle Information des Bürgerbüros: Reisepass bitte frühzeitig beantragen.

Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Personensorgeberechtigten erforderlich (Einverständniserklärung zum Download).


Verlängerungen sind nicht möglich. Es ist bei Ablauf ein Antrag auf Neuausstellung des Dokuments unter Vorlage eines den neuesten Anforderungen entsprechenden biometrischen Lichtbildes erforderlich.

Wenn Sie den neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Pass vorlegen. Bei der Abholung können Sie sich durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.

Erforderliche Unterlagen:

    • biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Größe 45x 35 mm, Hochformat ohne Rand). Sie haben die Möglichkeit, dass Lichtbild direkt im Bürgerbüro zu machen. Das Bild kostet 8 EUR und wird nicht ausgedruckt.
    • alter Reisepass,
    • evtl. Geburts- bzw. Eheurkunde

bei Verlust oder Diebstahl der Ausweisdokumente:

    • Führerschein oder anderes Lichtbilddokument
    • Familienstammbuch mit Geburts- oder Eheurkunde

Kosten:

Die Gebühr in Höhe von 70,00 EUR ist bei Antragstellung zu entrichten - Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. 

Personen bis 24 Jahre 37,50 EUR - Der Reisepass ist 6 Jahre gültig.

Bei Beantragung eines Express-Reisepasses wird ein Aufpreis in Höhe von 32 EUR des regulären Reisepasses berechnet.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro.