Seiteninhalt

Allgemeines:

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

Haben Sie die Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder Ihr Familienbuch mit.

Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einer erziehungsberechtigten Person notwendig. Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich (Einverständniserklärung zum Download). Wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.

Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen Sie Ihren alten Ausweis vorlegen. Bei der Abholung können Sie sich durch Erteilung einer Vollmacht von einer volljährigen Person vertreten lassen.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie unter:

Bundesministerium des Innern

Benötigte Unterlagen:

  • biometrietaugliches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Größe 45x 35 mm, Hochformat ohne Rand). Sie haben die Möglichkeit, dass Lichtbild direkt im Bürgerbüro zu machen. Das Bild kostet 8 EUR und wird nicht ausgedruckt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Ihren Personalausweis oder
  • Ihren Kinderausweis/Kinderreisepass oder
  • Ihren Reisepass
  • Ihre Geburtsurkunde oder, wenn Sie verheiratet sind oder waren, Ihre Eheurkunde

Digitale Lichtbilder in den Behörden ab 01. Mai 2025 verpflichtend

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Um bestehende Risiken papierbasierter Lichtbilder, insbesondere durch Manipulation, auszuschließen, werden u.a. für Reisepässe und Personalausweise digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 verpflichtend.

Das bedeutet, dass nur noch bis zum 30.04.2025 im Bürgerbüro papierbasierte Lichtbilder bei der Antragstellung dieser Dokumente eingereicht werden; ab dem 01.05.2025 ist dieses Verfahren unzulässig.

Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob Sie ein Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister oder direkt in der Behörde erstellen lassen.

Möglichkeit gegeben, digitale Lichtbilder direkt im Bürgerbüro zu erfassen

Die Stadt Netphen bietet bereits seit November 2019 eine digitale Lichtbilderfassung an einem Aufnahmesystem für die Selbsterfassung, in Form einer sog. Speed Capture Station der Speed Biometrics GmbH, in den Räumlichkeiten des Bürgerbüros an.

Für die Bilderfassung an der Station wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 8,00 € erhoben. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder dem Antragssteller in anderer Weise zur Verfügung gestellt.

Gültigkeit und Kosten:

Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und kostet
37,00 EUR.
Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig und kostet
22,80 EUR
.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.


Folgende Leistungen sind gebührenfrei:

  • erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei Abholung
  • nachträgliche Änderung der PIN
  • Änderung der Anschrift bei Um-/Zuzügen

Vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den endgültigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgehändigt. Er hat die Gültigkeit von max. 3 Monaten; die Gebühr beträgt 10,00 EUR.

Zur Beantragung des vorläufigen Personausweises benötigen Sie alle Unterlagen, die für den regulären Personalausweis erforderlich sind (siehe Beschreibung - Personalausweis -).