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Allgemeines:

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

Haben Sie die Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder Ihr Familienbuch mit.

Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einer erziehungsberechtigten Person notwendig. Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich (Einverständniserklärung zum Download). Wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.

Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen Sie Ihren alten Ausweis vorlegen. Bei der Abholung können Sie sich durch Erteilung einer Vollmacht von einer volljährigen Person vertreten lassen.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie unter:

Bundesministerium des Innern

Benötigte Unterlagen:

  • biometrietaugliches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Größe 45x 35 mm, Hochformat ohne Rand). Sie haben die Möglichkeit, dass Lichtbild direkt im Bürgerbüro zu machen. Das Bild kostet 8 EUR und wird nicht ausgedruckt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Ihren Personalausweis oder
  • Ihren Kinderausweis/Kinderreisepass oder
  • Ihren Reisepass
  • Ihre Geburtsurkunde oder, wenn Sie verheiratet sind oder waren, Ihre Eheurkunde

Gültigkeit und Kosten:

Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und kostet
37,00 EUR.
Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig und kostet
22,80 EUR
.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.


Folgende Leistungen sind gebührenfrei:

  • erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei Abholung
  • nachträgliche Änderung der PIN
  • Änderung der Anschrift bei Um-/Zuzügen

Vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den endgültigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgehändigt. Er hat die Gültigkeit von max. 3 Monaten; die Gebühr beträgt 10,00 EUR.

Zur Beantragung des vorläufigen Personausweises benötigen Sie alle Unterlagen, die für den regulären Personalausweis erforderlich sind (siehe Beschreibung - Personalausweis -).