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Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft

Aufgrund einer Änderung des Passgesetzes wurde ab dem 1. Januar 2024 der bisherige Kinderreisepass abgeschafft. An seine Stelle treten – je nach Reiseziel – ein regulärer Reisepass oder ein Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist. 

Nach der Neuregelung des Passgesetzes gilt seit 1. Januar 2024:

Alle Kinder, die ins Ausland reisen möchten und keinen noch gültigen Kinderreisepass besitzen, benötigen dann einen Personalausweis oder Reisepass. Die Auswahl ist vom Reiseziel abhängig. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, sich vorab über das Auswärtige Amt zu erkundigen, welche Ausweisdokumente für das Reiseland erforderlich sind.

Weitere Informationen finden Sie bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat unter www.bmi.bund.de/kinderreisepass

Das Bürgerbüro der Stadt Netphen erreichen Sie unter den angegebenen Kontaktdaten in der Randspalte. Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Merkblatt Ausweisdokumente Kinder

Einverständniserklärung NEU 2024