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Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).

Die Gewerbeanmeldung kann direkt über das Service-Portal der Landesregierung NRW erfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier:

Außerdem kann die Gewerbeanmeldung persönlich im Bürgerbüro der Stadt Netphen oder schriftlich vorgenommen werden. Das Formular finden Sie hier:

Gewerbeanmeldung

Ebenso ist es möglich sich vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle. Aus gesetzlichen Gründen sind Gewerbemeldungen per E-Mail, bis zur Einführung der digitalen Signatur, wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.

Für die Anmeldung eines Einzelgewerbes sind folgende Unterlagen beizubringen:

  • Personalausweis
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • bei Ausländerrinnen oder Ausländern eine gültige Aufenthaltserlaubnis ohne Auflagen

Für die Anmeldung von Handelsregister-Firmen sind folgende Unterlagen beizubringen:

  • Personalausweis oder Personalausweise der antragstellenden Person oder Personen
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • bei Ausländerrinnen oder Ausländern eine gültige Aufenthaltserlaubnis ohne Auflagen
  • Auszug aus dem Handelsregister; das Handelsregister wird beim Amtsgericht Siegen, Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen, geführt.

Da auch verschiedene andere Stellen/Behörden zur Erfüllung Ihrer Aufgaben über Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige unter anderem weiter an:

  • Finanzamt Siegen
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften u. a.

Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung können je nach Rechtsform sowie Anzahl der gesetzlichen Vertreter variieren.