Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).
Die Gewerbeanmeldung kann direkt über das Service-Portal der Landesregierung NRW erfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier:
Außerdem kann die Gewerbeanmeldung persönlich im Bürgerbüro der Stadt Netphen oder schriftlich vorgenommen werden. Das Formular finden Sie hier:
Ebenso ist es möglich sich vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle. Aus gesetzlichen Gründen sind Gewerbemeldungen per E-Mail, bis zur Einführung der digitalen Signatur, wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Für die Anmeldung eines Einzelgewerbes sind folgende Unterlagen beizubringen:
- Personalausweis
- erweiterte Meldebescheinigung
- bei Ausländerrinnen oder Ausländern eine gültige Aufenthaltserlaubnis ohne Auflagen
Für die Anmeldung von Handelsregister-Firmen sind folgende Unterlagen beizubringen:
- Personalausweis oder Personalausweise der antragstellenden Person oder Personen
- erweiterte Meldebescheinigung
- bei Ausländerrinnen oder Ausländern eine gültige Aufenthaltserlaubnis ohne Auflagen
- Auszug aus dem Handelsregister; das Handelsregister wird beim Amtsgericht Siegen, Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen, geführt.
Da auch verschiedene andere Stellen/Behörden zur Erfüllung Ihrer Aufgaben über Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige unter anderem weiter an:
- Finanzamt Siegen
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften u. a.
Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung können je nach Rechtsform sowie Anzahl der gesetzlichen Vertreter variieren.